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Je nach Fahrzeugtyp und -form kann der Umbau zum Wohnmobil eine Alternative gegen die erhöhte KFZ-Steuer ehemals gewichtsbesteuerter Fahrzeuge sein.
Bei Wohnmobilen bis 2,8t greift die Hubraumbesteuerung des PKW, bei über 2,8t die Gewichtsbesteuerung der LKW. Diese sogenannte Besteuerung von Kombinationsfahrzeugen führt zu einer KFZ-Steuer von € 172,- /Jahr
Somit kann sich für Ihr Fahrzeug evtl. eine Umrüstung lohnen, allerdings sollten Sie im Vorfeld folgende Aspekte berücksichtigen:
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Versicherung: Ein Wohnmobil ist bei der Haftpflicht preiswerter, Teil- und Vollkasko sind teurer
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Überholverbot Das LKW-Überholverbot für Fahrzeuge über 2,8t gilt auch für Wohnmobile.
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TÜV-Kriterien: Die Bauteile müssen fest eingebaut sein und auch nach der TÜV-Abnahme erhalten bleiben, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
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Bei der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten (da allerdings noch keine exakten Vorgaben vom TÜV vorliegen, sollte jeder Einzelfall vorab geklärt werden!)
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eingebaute Sitzgelegenheit mit Tisch
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Schlafplatz (es reicht auch ein Sitz, der umgeklappt werden kann)
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Kocheinrichtung (bei Verwendung eines Petroleum- oder Benzinkochers entfällt die notwendige Gasprüfung eines Gaskochers)
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fest eingebauter Staukasten
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Der Wohnraum muss den größeren Teil des Fahrzeuges ausmachen
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Sollten Sie Interesse an einer Umrüstung zum Wohnmobil haben, helfen wir Ihnen gerne und führen die notwendigen Umrüstungsaktionen durch.
Fragen Sie uns! |
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